Datenschutz
Erkrankungen
Wenn ihr Kind erkrankt sein sollte, rufen sie bitte an dem ersten Tag, an dem es nicht zur Schule kommen kann, ab 07.30 Uhr in der Schule an. Meldungen sind nur im Sekretariat möglich. Nennen Sie bitte den Krankheitsgrund, damit bei bestimmten oder meldepflichtigen Erkrankungen zum Schutz der anderen Kinder gehandelt werden kann. Setzen Sie die Schule bitte davon in Kenntnis, wenn Ihr Kind unter einer ansteckenden Krankheit leidet. Vielleicht können Sie auch schon sagen, wie lange Ihr Kind voraussichtlich nicht zur Schule kommt. Ab dem dritten Tag benötigen wir eine Krankmeldung vom Kinderarzt, ansonsten geben Sie Ihrem Kind bitte am ersten Tag des Schulbesuches eine unterschriebene Entschuldigung mit zur Schule.
Im Sinne des Infektionsschutzes gibt die „Wiederzulassungstabelle für Gemeinschaftseinrichtungen“, die vom Gesundheitsamt des Kreises Herford herausgegeben wurde, einen guten Überblick über ansteckende Krankheiten. Diese ist für unsere Schule bindend.